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Krebsvorsorge

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung wird ab dem 20. Lebensjahr empfohlen und beinhaltet als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, abhängig vom Alter, folgende Punkte:

  • Ab dem 21. Lebensjahr hat jede Frau Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorge bei Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt. Diese umfasst den Krebsabstrich vom Gebärmutterhals und die Tastuntersuchung des Unterleibes.
  • Ab dem 31. Lebensjahr wird zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust durchgeführt.
  • Ab dem 51. Lebensjahr kann jede Frau alle 2 Jahre am bundesweiten Mammographie Screening (Röntgenuntersuchung der Brust) teilnehmen, bis einschließlich dem 70. Lebensjahr.
  • Zusätzlich erhält jede Frau jährlich einen Stuhltest (Immunologischer Stuhltest).
  • Ab dem 56. Lebensjahr gibt es die Möglichkeit einer Darmspiegelung (alle 10 Jahre) oder eines Stuhltests (alle 2 Jahre).

Diese Leistungen bieten eine ausreichende medizinische Grundversorgung. Um Ihnen die Möglichkeit einer erweiterten medizinischen Versorgung zu bieten, kann jede Patientin individuell für sich medizinisch sinnvolle Leistungen in Anspruch nehmen.

Untersuchungen, die nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen für Ihre Vorsorge und Ihre Gesundheit sinnvoll sind, deren Kosten aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, möchte ich Ihnen im Folgenden vorstellen: